Das Kindergeld erhalten Sie zunächst als Steuervergütung im laufenden Kalenderjahr in Höhe des Existenzminimums eines Kindes. Es beträgt monatlich: (Stand 2021)
Voraussetzungen für das Kindergeld sind:
Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder halten sich hier gewöhnlich auf oder- Sie wohnen im Ausland, müssen aber in Deutschland entweder
unbeschränkt Einkommensteuer entrichten oder- werden entsprechend steuerlich behandelt.
Sie erhalten Kindergeld für alle Kinder bis 17 Jahre. Kinder ab 18 Jahren müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.
Verfahrensablauf:
Sie müssen das Kindergeld schriftlich beantragen. Die Familienkassen stellen für die Antragstellung Formulare bereit. Den unterschriebenen Antrag senden Sie an die für die Bewilligung des Kindergeldes zuständige Stelle. Sie können ihn dort auch persönlich abgeben. Zuständige Stelle ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten. Angehörige des öffentlichen Dienstes richten Ihren Antrag an die für die Festsetzung Ihrer Bezüge verantwortliche Stelle Ihres Arbeitgebers oder Dienstherrn.
Sie können das Kindergeld jederzeit beantragen. Sie können es für höchstens vier abgeschlossene Kalenderjahre rückwirkend und für das laufende Kalenderjahr erhalten.