Einwohnermeldeamt (Anmeldung)
Ansprechpartner
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Generelle Zuständigkeit:
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts im Rathaus.
Frist:
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Sonstiges:
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung beziehungsweise den Auszug aus der alten Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch per E-Mail möglich.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Personalausweis oder Reisepass
Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keine Ausweisdokumente besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
Bescheinigung des Wohnungsgebers
Gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung wird die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisiert.
Ablauf:
Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Gebühren
keine
(07938) 9040-11
Wohnungsgeberbescheiningung