Wohnungsgeberbestätigung

Ansprechpartner


Einwohnermeldeamt, Passamt



Frau Jessica Haag
Zimmer: 4
Telefon (07938) 9040-11

Allgemeine Informationen

Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss dem Einwohnermeldeamt seinen neuen Wohnort mitteilen. Ab 1. November 2015 wird das Meldegesetz neu geregelt. Zuständig sind dann nicht mehr die einzelnen Länder, sondern der Bund.

 

Im neuen Bundesmeldegesetz werden unter anderem Vermieter verpflichtet, für ihre Mieter – beziehungsweise für die zuständigen Meldebehörden – eine Bescheinigung auszustellen.

 

Künftig ist eine Bescheinigung des Wohnungsgebers – das kann der Vermieter sein, aber beispielsweise auch eine Verwaltungsgesellschaft, vorzulegen. Dies hat eine sogenannte Mitwirkungspflicht des Eigentümers zur Folge: Ab November müssen Wohnungsgeber innerhalb von zwei Wochen eine Bescheinigung über den Ein- oder Auszug des neuen Bewohners ausstellen.

 

Diese Bescheinigung muss vom Eigentümer auch bei Eigenbezug vorgelegt werden.

 

Wer künftig den Wohnort wechselt, wird durch das neue Gesetz verpflichtet, seinen Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Wenn ein Mieter aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, ist eine Abmeldung erforderlich.

Gebühren

keine

Formulare

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Merkblätter

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