Veranstaltungen die auf öffentlichen Verkehrsflächen statt finden bedürfen der Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt des Hohenlohekreises. Das Antragsformular steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Wir möchten darauf hinweisen, dass aufgrund der Bearbeitungsfristen des Antrags dieser rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn beim Straßenverkehrsamt zu stellen ist.
Der Veranstalter erhält die Erlaubnis, die Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen durchzuführen.
Die Vorgaben der Beschilderung (verkehrsrechtliche Anordnung) erhält der Straßenbaulastträger. Bei Bundes/Landes- oder Kreisstraßen im Hohenlohekreis ist für die Beschilderung das Straßenbauamt und für Gemeindestraßen die Gemeinde Mulfingen zuständig.