Reisepass

Ansprechpartner


Einwohnermeldeamt, Passamt



Frau Jessica Haag
Zimmer: 4
Telefon (07938) 9040-11

Allgemeine Informationen

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken. Er wird von der zuständigen Behörde bei Bedarf sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.

Ablauf:
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

Als deutsche Staatsangehörige müssen Sie bei Grenzübertritten in bestimmte Länder einen Reisepass mit sich führen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

Auch Kinder und Jugendliche benötigen entsprechende Reisedokumente. 

Bei berechtigtem Interesse können Sie für sich auch mehrere Reisepässe beantragen. 

Normalerweise werden Reisepässe mit 32 Seiten ausgestellt.

Neben Ihrem Foto werden auch Ihre Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert.

Gültigkeitsdauer:

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

  • Unter 24 Jahren: Reisepass ist sechs Jahre gültig,

  • ab 24 Jahren: Reisepass ist zehn Jahre gültig.

Ablauf:
Sie müssen den Reisepass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke, beider Zeigefinger abgenommen.

Sobald Ihr Reisepass zur Abholung bereit liegt werden Sie mit einer Abholnachricht benachrichtigt.

 

Sonstiges:
Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.

 

Bearbeitungsdauer:

  • ca. 3 - 4 Wochen

  • Expressverfahren: in der Regel 4 Werktage

Notwendige Unterlagen

  • alter Reisepass oder Personalausweis oder Geburtsurkunde

  • - Digitales Passfoto (kein Papierfoto) - unter folgendem Link können Sie nachschauen welcher Fotograf in Ihrer Nähe ein digitales Passbild erstellt alfo-passbild.com
    Ihnen wird dann ein QR-Code mitgegeben, den Sie mit zur Ausweisantragstellung mitbringen müssen. 

  • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgenachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person

  • Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

  • Vollmacht zur Abholung eines Ausweisdokuments

Gebühren

  • Reisepass mit 32 Seiten: Personen unter 24 Jahren 37,50 €

  • Reisepass mit 48 Seiten: Personen unter 24 Jahren 59,50 €

  • Reisepass mit 32 Seiten: Personen ab 24 Jahren 70,00 €

  • Reisepass mit 48 Seiten: Personen ab 24 Jahren 92,00 €                   

  • Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 €

Formulare

i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).