Vorläufiger Reisepass
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Allgemeine Informationen
Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr.
Verfahrensablauf:
Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Gleichzeitig müssen Sie den Reisepass beantragen.
Mit dem vorläufigen Reisepass kann nicht in alle Länder gereist werden.
Notwendige Unterlagen
alter Reisepass oder Personalausweis oder Geburtsurkunde
- Digitales Passfoto (kein Papierfoto) - unter folgendem Link können Sie nachschauen welcher Fotograf in Ihrer Nähe ein digitales Passbild erstellt alfo-passbild.com.
Ihnen wird dann ein QR-Code mitgegeben, den Sie mit zur Ausweisantragstellung mitbringen müssen.Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgenachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Bearbeitungsdauer
Gebühren
26,00 €
(07938) 9040-11
Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Ausweis- bzw. Passanträgen von Minderjährigen