Kindergeld
Ansprechpartner
Allgemeine Informationen
Das Kindergeld erhalten Sie zunächst als Steuervergütung im laufenden Kalenderjahr in Höhe des Existenzminimums eines Kindes. Es beträgt monatlich: (Stand 2021)
für das erste und zweite Kind: jeweils 219 €
für das dritte Kind: 225 €
für jedes weitere Kind: 250 €
Voraussetzungen für das Kindergeld sind:
Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder halten sich hier gewöhnlich auf oder- Sie wohnen im Ausland, müssen aber in Deutschland entweder
unbeschränkt Einkommensteuer entrichten oder- werden entsprechend steuerlich behandelt.
Sie erhalten Kindergeld für alle Kinder bis 17 Jahre. Kinder ab 18 Jahren müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.
Verfahrensablauf:
Sie müssen das Kindergeld schriftlich beantragen. Die Familienkassen stellen für die Antragstellung Formulare bereit. Den unterschriebenen Antrag senden Sie an die für die Bewilligung des Kindergeldes zuständige Stelle. Sie können ihn dort auch persönlich abgeben. Zuständige Stelle ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten. Angehörige des öffentlichen Dienstes richten Ihren Antrag an die für die Festsetzung Ihrer Bezüge verantwortliche Stelle Ihres Arbeitgebers oder Dienstherrn.
Sie können das Kindergeld jederzeit beantragen. Sie können es für höchstens vier abgeschlossene Kalenderjahre rückwirkend und für das laufende Kalenderjahr erhalten.
Notwendige Unterlagen
für Kinder bis 17 Jahre:
für Kinder, die in Ihrem Haushalt leben: Haushaltsbescheinigung der Meldebehörde
für außerhalb Ihres Haushalts lebende Kinder: Lebensbescheinigung der Meldebehörde- Geburtsurkunde, wenn Sie sie innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt vorlegen und darin Ihr Wohnort angegeben ist
für Kinder ab 18 Jahren je nach Einzelfall zusätzlich z. B.:Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulbescheinigung
Nachweise über das Einkommen des Kindes (letztmals für das Jahr 2011)
für behinderte Kinder:Behindertenausweis oder
Feststellungsbescheid der Versorgungsbehörde (Landratsamt) oder
Rentenbescheid
Näheres dazu finden Sie in den Merkblättern zum Kindergeld des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
(07938) 9040-21