Hausgeburt
Ansprechpartner
Allgemeine Informationen
Haben Sie Ihr Kind zu Hause bekommen? Dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt selbst mitteilen oder eine andere Person damit beauftragen.
Folgende Personen sind in dieser Reihenfolge verpflichtet, die Geburt innerhalb einer Woche zu melden:
der Vater des Kindes
die Hebamme, die bei der Geburt anwesend war
der Arzt, der bei der Geburt anwesend war
jede andere Person, die dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
die Mutter.
Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Benötigte Unterlagen:
Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt
Personalausweis oder Reisepass der Eltern
wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
Eheurkunde oder Stammbuch
wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
Geburtsurkunde der Mutter
wenn die Mutter geschieden ist: zusätzlich
Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
ist in der Eheurkunde kein Scheidungsvermerk eingetragen: Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
wenn die Mutter verwitwet ist: zusätzlich
Eheurkunde mit Todesvermerk des Mannes
wenn die Mutter nicht verheiratet ist und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Eheurkunde
bei nicht miteinander verheirateten Eltern: zusätzlich
alle vor der Geburt des Kindes abgegebenen Erklärungen (z.B. Vaterschaftsanerkennung)
(07938) 9040-21