Hausgeburt

Ansprechpartner


Standesamt/Ratschreiberei



Frau Petra Botsch
Zimmer: 5
Telefon (07938) 9040-21

Allgemeine Informationen

Haben Sie Ihr Kind zu Hause bekommen? Dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt selbst mitteilen oder eine andere Person damit beauftragen. 

Folgende Personen sind in dieser Reihenfolge verpflichtet, die Geburt innerhalb einer Woche zu melden:

  • der Vater des Kindes

  • die Hebamme, die bei der Geburt anwesend war

  • der Arzt, der bei der Geburt anwesend war

  • jede andere Person, die dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist

  • die Mutter.

Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

  • wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich

    • Eheurkunde oder Stammbuch

  • wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich

    • Geburtsurkunde der Mutter

  • wenn die Mutter geschieden ist: zusätzlich

    • Eheurkunde mit Scheidungsvermerk

    • ist in der Eheurkunde kein Scheidungsvermerk eingetragen: Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil

  • wenn die Mutter verwitwet ist: zusätzlich

    • Eheurkunde mit Todesvermerk des Mannes

  • wenn die Mutter nicht verheiratet ist und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich

    • bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde 
      bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Eheurkunde

  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern: zusätzlich

    • alle vor der Geburt des Kindes abgegebenen Erklärungen (z.B. Vaterschaftsanerkennung)