Bundestagswahl 23.02.2025 - Anforderung von Briefwahlunterlagen
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Briefwahlunterlagen neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an.
Zum Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Nachdem die Stimmzettel mittlerweile vorliegen, werden der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werktäglich per Post oder Amtsbote versandt.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Mütsch, Tel.: 07938/9040-35, E-Mail: oder Frau Fitzgerald, Tel. 07938/9040-20, E-Mail: .
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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