Hinweise zur Grundsteuerreform
Einen Grundsteuerbescheid erhalten Sie nur, wenn die Grundsteuer erstmalig festgesetzt wird oder sich bereits bekannt gegebene Steuerbeträge ändern.
Der erteilte Bescheid gilt– auch hinsichtlich der Fälligkeiten – so lange, bis ein neuer Bescheid ergeht, d.h., dass die festgesetzten Beträge auch weiterhin zu den Fälligkeitstagen zu zahlen sind.
Die Gemeinde benötigt immer ein neues SEPA-Lastschriftmandat, sobald sich der Eigentümer oder das Objekt ändert bzw. neu hinzukommt.
Geht das Grundstück auf einen anderen Eigentümer über, dann bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Die Fortschreibung erfolgt immer zum 01.01. eines Kalenderjahres.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt, wenn Sie noch keinen neuen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt erhalten haben.
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