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Bauvoranfrage-Bauvorbescheid

Ansprechpartner


Bauverwaltung



Frau Julia Lindt
Zimmer: 25
Telefon (07938) 9040-22

Allgemeine Informationen

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten? Sie können zunächst eine Bauvoranfrage beantragen.

Diese Möglichkeit haben Sie

  • vor Erwerb eines Grundstücks,

  • bei genehmigungspflichtigen oder

  • bei verfahrensfreien Bauvorhaben

Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

Verfahrensablauf:
Ab dem 01. September 2024 erfolgt die Antragsstellung ausschließlich digital über das Virtuelle Bauamt. Anträge, welche per Post oder E-Mail eingehen, können nicht bearbeitet werden und werden zurückgewiesen. Eine Verlinkung von Service-BW auf das Virtuelle Bauamt ist jedoch gegeben:

 

Virtuelles Bauamt

 

Die zuständige Baurechtsbehörde hört die Gemeinde zu der Bauvoranfrage an. Wenn sämtliche Stellungnahmen vorliegen und die Bauvoranfrage geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung, das heißt der Bauvorbescheid wird erteilt oder die Bauvoranfrage wird abgelehnt.

Fristen:
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen. Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen. Ansonsten verliert er seine Bindungswirkung.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Bauvorbescheid

  • Lageplan

  • Baubeschreibung

  • Bauentwurfsskizze(n)

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach den jeweiligen Satzungen oder Rechtsverordnungen der Baurechtsbehörde.