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Bauen in Mulfingen

Sie möchten ein Eigenheim für sich und Ihre Familie bauen?

 

Der Bau Ihres Eigenheims in Mulfingen beginnt mit dem richtigen Grundstück und einer soliden Planung. Ob Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte, stimmen Sie Grundriss und Bauweise individuell auf Ihre Bedürfnisse ab.

 

Beachten Sie dabei frühzeitig die rechtliche Vorgaben und notwendigen Baugenehmigungen. Mit einer klaren Vorbereitung und den Ressourcen der Gemeinde führen Sie Ihr Bauvorhaben Schritt für Schritt zum Erfolg.

 

Mit der Checkliste PDF-Dokument der Gemeinde Mulfingen erhalten Sie einen detaillierten Überblick über alle notwendigen Schritte, welche es zu beachten gilt.

 

Das ist wichtig für Sie:

  • Sie tragen die Verantwortung: Auch wenn das Amt nicht jedes Detail prüft, müssen Sie sich an alle Regeln halten. Das betrifft zum Beispiel den Brandschutz oder den nötigen Abstand zum Nachbarn.

  • Holen Sie sich Profis: Weil die Regeln kompliziert sind, sollten Sie Fachleute (wie Architekten) um Hilfe bitten. Diese wissen genau, was erlaubt ist.

  • Digital ist Pflicht: In Baden-Württemberg müssen Bauanträge mittlerweile online eingereicht werden. Das geht direkt über das Landratsamt Hohenlohekreis.

  • Andere Regeln beachten: Manchmal gibt es besondere Regeln vor Ort, zum Beispiel wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht oder in einem Naturschutzgebiet liegt.

Welche Gebäude brauchen welche Prüfung?

Nicht jedes Haus wird gleichbehandelt. In Baden-Württemberg gibt es fünf verschiedene Gebäudeklassen. Je nachdem, in welche Klasse Ihr Plan fällt, ist das Verfahren einfacher oder strenger.

 

Die Klassen im Überblick:

  • Klasse 1 & 2: Das sind meist „kleine“ Häuser (bis 7 Meter hoch), wie zum Beispiel ein freistehendes Einfamilienhaus oder ein Doppelhaus.

  • Klasse 3: Andere Gebäude bis 7 Meter Höhe.

  • Klasse 4: Gebäude bis 13 Meter Höhe (hier sind die Wohnungen meist nicht größer als 400 Quadratmeter).

  • Klasse 5: Sehr große oder hohe Gebäude sowie Räume unter der Erde.

Was bedeutet das für Ihren Antrag?

  • Wenn Sie ein Gebäude der Klasse 4 oder 5 planen (außer es ist ein reines Wohnhaus) oder ein sogenanntes Sonderbauwerk (wie eine Schule oder ein großes Hotel) bauen wollen, gibt es keine Abkürzung.

  • Für diese großen Projekte brauchen Sie immer eine volle Baugenehmigung. Das „vereinfachte Verfahren“, das schneller geht und weniger Papierkram bedeutet, ist hier leider nicht erlaubt. Das Amt prüft bei diesen großen Gebäuden ganz genau, damit alles sicher ist.

 

Wer ist zuständig?

Da Mulfingen keine eigene Baurechtsbehörde hat, ist das Landratsamt Hohenlohekreis für Ihren Antrag zuständig.

 

So läuft das Verfahren ab:

  1. Antrag online stellen: Sie reichen Ihren Bauantrag zusammen mit allen Unterlagen digital über das Internet-Portal ViBa-BW beim Landratsamt ein.

    Anleitung für den Zugang (PDF)

    Vorgabe für digitale Bauvorlagen (PDF) 

  2. Vollständigkeits-Check: Das Amt prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen, ob alles dabei ist. Wenn etwas fehlt, bekommen Sie Bescheid. Sobald alles komplett ist, nennt Ihnen das Amt den ungefähren Termin für die Entscheidung.

  3. Beteiligung anderer Stellen: Das Landratsamt fragt die Gemeinde Mulfingen und andere Experten (z. B. den Denkmalschutz) nach ihrer Meinung.

  4. Nachbarn informieren: Wenn Sie Ausnahmen planen, die Ihre Nachbarn betreffen, werden diese informiert und haben 4 Wochen Zeit, sich dazu zu äußern.

  5. Die Entscheidung: Am Ende erhalten Sie die Genehmigung, eine Ablehnung oder die Erlaubnis mit bestimmten Auflagen.

  6. Startschuss („Roter Punkt“): Erst wenn Sie die Baugenehmigung und den Baufreigabeschein (den „Roten Punkt“) haben, dürfen Sie mit den Arbeiten beginnen.

 

Unterlagen, Kosten und Dauer

Welche Dokumente werden benötigt?

Für Ihren digitalen Antrag beim Landratsamt brauchen Sie vor allem diese Unterlagen:

  • Lageplan: Wo genau auf dem Grundstück wird gebaut?

  • Bauzeichnungen: Wie sieht das Gebäude aus (Grundrisse, Schnitte)?

  • Baubeschreibung: Details zum Material und zur Nutzung.

  • Statistik-Bogen: Ein Formular für die Bau-Statistik.

  • Nachweise zur Sicherheit: Zum Beispiel zur Standfestigkeit (Statik).

Gut zu wissen: Einige Unterlagen (wie die Entwässerungspläne oder der Name des Bauleiters) können Sie auch nachreichen. Wichtig ist, dass alle Dateien im PDF/A-Format (ein spezielles Format für Langzeit-Archivierung) hochgeladen werden.

 

Gibt es Fristen?

Nein, Sie können den Antrag jederzeit einreichen. Beachten Sie aber, dass die Baugenehmigung nach ein paar Jahren verfällt, wenn Sie nicht mit dem Bau beginnen.

 

Was kostet das Verfahren?

Die Kosten hängen ganz davon ab, wie groß und teuer Ihr Bauprojekt ist. Das Landratsamt berechnet die Gebühren nach einer festen Tabelle. Am besten fragen Sie vorab beim Landratsamt Hohenlohekreis nach einer groben Schätzung.

 

Wie lange dauert es?

Das ist unterschiedlich. Es kommt darauf an, wie viele andere Ämter (z. B. Naturschutz) mitreden müssen und wie kompliziert Ihr Projekt ist. Wenn die Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie aber eine Information über den voraussichtlichen Termin.

 

Ihr nächster Schritt: Klären Sie mit Ihrem Architekten, ob alle Pläne bereits im PDF/A-Format vorliegen, damit beim Hochladen im ViBa-Portal alles glatt läuft.

 

Achtung: Die Baugenehmigung ist nicht ewig gültig

Sobald Sie Ihre Genehmigung in den Händen halten, dürfen Sie nicht unbegrenzt lange warten:

 

  • 3-Jahres-Frist: Sie müssen innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung mit dem Bauen beginnen. Wenn Sie in dieser Zeit nicht anfangen, verfällt die Genehmigung und Sie müssten sie neu beantragen.

  • Baustopp vermeiden: Wenn Sie den Bau für ein Jahr oder länger unterbrechen, verfällt die Genehmigung ebenfalls.

  • Verlängerung ist möglich: Falls es bei Ihnen länger dauert, können Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Die Frist kann dann jeweils um bis zu drei Jahre verlängert werden. Tun Sie dies aber unbedingt, bevor die alte Frist abgelaufen ist!

Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Bauleiter oder Architekten, um den Zeitplan für Ihr Projekt im Blick zu behalten.

 

Gesetzliche Grundlagen (Rechtsgrundlagen)

Das gesamte Bauen in Mulfingen richtet sich nach der Landesbauordnung (LBO) - Gesamtausgabe.

 

Hier sind die wichtigsten Paragrafen für Sie:

  • § 43 LBO - Entwurfsverfasser: Wer darf die Pläne unterschreiben?

  • § 53 LBO - Bauvorlagen und Bauantrag: Was muss im Antrag stehen?

  • § 55 LBO - Nachbarbeteiligung: Wann werden die Nachbarn informiert?

  • § 58 LBO - Baugenehmigung: Wie wird die Erlaubnis erteilt?

  • § 59 LBO - Baubeginn: Wann darf es endlich losgehen?

  • § 67 LBO - Bauabnahme: Wann kommt das Amt zur Kontrolle?

Zusätzlich gibt es die Verfahrensverordnung (LBOVVO), die genau festlegt, wie die Dokumente aussehen müssen:

  • § 2 LBOVVO - Bauvorlagen: Eine Liste aller benötigten Dokumente.

  • § 4 LBOVVO - Lageplan: Was genau muss im Lageplan eingezeichnet sein?

Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Architekten, ob Ihr Antrag alle Anforderungen der LBOVVO erfüllt, damit es beim Landratsamt keine Verzögerungen gibt.