Das Grundbuch gibt Auskunft über die Rechte, die an einem Grundstück bestehen. In das Grundbuch wird beispielsweise eingetragen, wer Eigentümer eines Grundstücks ist. Aus dem Grundbuch ist aber auch ersichtlich, ob auf dem Grundstück Hypotheken oder Grundschulden lasten oder ob zur Sicherung des Anspruchs etwa auf Einräumung eines Rechts an einem Grundstück eine Vormerkung eingetragen ist.
Um Einsicht in das Grundbuch zu bekommen bzw. um einen Grundbuchauszug zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse vortragen.
Löschungen oder Veränderungen im Grundbuch können nicht von der Grundbuchauskunfts- und -einsichtsstelle vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen freiberuflichen Notar.
Hinweis: Als Eigentümer sind Sie im Grundbuch eingetragen. Somit genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses. Als Kaufinteressent eines Grundstücks müssen Sie sich vom Eigentümer schriftlich bevollmächtigen lassen, dass er der Einsichtnahme durch Sie zustimmt.