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Einfache Auskunft beantragen

Ansprechpartner


Einwohnermeldeamt, Passamt



Frau Jessica Haag
Zimmer: 4
Telefon (07938) 9040-11

Allgemeine Informationen

Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.

 

Die Gemeinde kann Ihnen folgende Informationen zu der gesuchten Person geben:                                                                                                                   

  • Vor- und Familienname

  • Doktorgrad

  • aktuelle Anschriften

  • gegebenenfalls die Tatsache, dass die Person verstorben ist

 

Voraussetzungen:

Die Meldebehörde benötigt Angaben über die gesuchte Person wie z.B. Name, Vorname, frühere Anschriften und Geburtsdatum. Die Erteilung einer einfachen Auskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden, es sei denn, die Person hat hierfür ausdrücklich eingewilligt.

 

Ablauf:

Die einfache Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie benötigen dafür kein Formular. Sie können den Antrag

  • persönlich in der Behörde stellen oder

  • mit der Post oder E-Mail übermitteln.

Achtung: Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn Sie die Gebühr bezahlt haben.

Hinweis: das Melderegister der Gemeinde enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

 

Es kann sein, dass die Daten der von ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.


So können Sie die Melderegisterauskunft beantragen:

  • persönlich: Die Behörde teilt Ihnen die Daten vor Ort mit.

  • schriftlich: Die Behörde teilt Ihnen die Daten per Post mit.

 

Hinweis: Bei einer schriftlich beantragten Melderegisterauskunft müssen Sie die Verwaltungsgebühren im Voraus zahlen. Sie können beispielsweise Ihrer schriftlichen Anfrage einen Verrechnungsscheck beilegen.

Notwendige Unterlagen

keine

Gebühren

  • für Selbstauskünfte: keine

  • für andere Auskünfte aus dem Melderegister: 5,--€