Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen
Ansprechpartner
Allgemeine Informationen
Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann die Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Ablauf:
Sie müssen persönlich oder schriftlich der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen.
Fristen:
Die Gemeinde weist bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.
Formulare
iAnmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
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(07938) 9040-11
Antrag auf Sperrvermerke (Übermittlungssperren)