Vorläufiger Personalausweis
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Allgemeine Informationen
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken. Er wird von der zuständigen Behörde bei Bedarf sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.
Ablauf:
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Sonstiges:
Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.
Notwendige Unterlagen
alter Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person
Digitales Passfoto (kein Papierfoto) - unter folgendem Link können Sie nachschauen welcher Fotograf in Ihrer Nähe ein digitales Passbild erstellt alfo-passbild.com.
Ihnen wird dann ein QR-Code mitgegeben, den Sie mit zur Ausweisantragstellung mitbringen müssen.
Gebühren
10,00 €




(07938) 9040-11
Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Ausweis- bzw. Passanträgen von Minderjährigen