Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von 30 oder mehr festgestellt, können Sie auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Hinweis: Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen angewendet – mit Ausnahme des Anspruchs auf den Zusatzurlaub.
Ablauf:
Den Antrag können Sie bei der Agentur für Arbeit formlos stellen.
Zuständigkeit:
die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben