Anzeige des Sterbefalls
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Allgemeine Informationen
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist, angezeigt werden. Der Standesbeamte nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.
Ablauf:
Der Sterbefall muss beim Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk er eingetreten ist, grundsätzlich persönlich angezeigt werden. Haben Sie als anzeigepflichtige Person ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung beauftragt, wird dieses die Anzeige für Sie beim Standesamt erledigen.
Ist der Sterbefall in einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Krankenhaus, Gefängnis) eingetreten, ist allein die Anstaltsleitung zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet.
Liegen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vor, wird der Sterbefall dem Standesamt von der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Frist:
Der Sterbefall muss dem Standesamt innerhalb von drei Werktagen angezeigt werden. Hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag.
Hinweis:
Diese Urkunden brauchen nicht vorgelegt zu werden, soweit die Personenstandsregister, aus denen sie auszustellen wären, bei dem Standesamt geführt werden, bei dem der Sterbefall angezeigt wird. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Übersetzungen).
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Sterbefall anzeigt
Todesbescheinigung des Arztes
bei ledigen Verstorbenen: zusätzlich
Geburtsurkunde
bei verheirateten Verstorbenen: zusätzlich
Eheurkunde oder Abschrift aus dem Eheregister
bei geschiedenen Verstorbenen: zusätzlich
Eheurkunde mit Scheidungsvermerk, ersatzweise Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
bei verwitweten Verstorbenen: zusätzlich
Eheurkunde der letzten Ehe, ersatzweise Eheurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
Gebühren
Für die Anzeige des Sterbefalls und seine Beurkundung im Sterberegister fallen keine Gebühren an.
Für die Sterbeurkunden fallen folgende Gebühren an:
Sterbeurkunde (für alle Zwecke): 20,00€
Sterbeurkunde (für gesetzliche Sozialversicherung): gebührenfrei




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