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Wohnbaugebiete in der Gemeinde

Mulfingen:
Steigenäcker (Bauplätzeübersicht)

Ailringen:
Brunnenäcker II (Bauplätzeübersicht)
Kügelesholz (Bauplätzeübersicht)

 

Buchenbach:
Obere Weinberge (Bauplätzeübersicht)

Eberbach:
Obere Gänsäcker (Bauplätzeübersicht)

Hollenbach:
Talberg (Bauplätzeübersicht)
 

Jagstberg:
Hoffeld (Bauplätzeübersicht)
Oberes Hag (Bauplätzeübersicht)

Simprechtshausen:
Schafäcker (Bauplätzeübersicht)

Zaisenhausen:
Altenberg II und III (Bauplätzeübersicht)
Badersberg I und II (Hüttengebiet) (Bauplätzeübersicht)

 

 

Für Rückfragen steht Ihnen Hauptamtsleiterin Angelika Fitzgerald per E-Mail: oder telefonisch 07938/9040-20 gerne zur Verfügung.

 

Gewerbegebiete in der Gemeinde

leider verfügt die Gemeinde derzeit über KEINE gewerblichen Bauplätze

 

 

Hüttengebiete in der Gemeinde

Ailringen:
Kalk (Hüttengebiet) (Bauplätzeübersicht)

 

Jagstberg:
Tatzenäcker (Hüttengebiet) (Bauplätzeübersicht)

 

Für Rückfragen steht Ihnen Hauptamtsleiterin Angelika Fitzgerald per E-Mail: oder telefonisch 07938/9040-20 gerne zur Verfügung.

 

 

Reservierungsgebühr für Bauplätze:

Der Gemeinderat der Gemeinde Mulfingen hat am 18.11.2020 die Einführung einer Reservierungsgebühr beschlossen.

 

Diese beträgt

  • für Bauplätze in Baugebieten 500,00 €

und

  • für Bauplätze in Hüttengebieten 250,00 €.

 

Eine Reservierung kann grundsätzlich für ein halbes Jahr beantragt und zweimalig verlängert werden. Für die Verlängerungen ist jeweils noch einmal die gleiche Gebühr wie bei der Reservierung zu entrichten.

 

Bei einem Erwerb des Bauplatzes, wird die Reservierungsgebühr mit dem Bauplatzpreis verrechnet. Sollte der Bauplatz nicht erworben werden, so behält die Gemeinde die Reservierungsgebühr ein.

 

Sollte in Zeitraum der Reservierung ein weiterer potentieller Käufer den Erwerb des reservierten Bauplatzes in Betracht ziehen und der bisher Reservierende sich nicht innerhalb von vier Wochen für einen Kauf entscheiden, so kann die Reservierung von der Gemeinde zurückgenommen werden. Die Reservierungsgebühr ist dann von der Gemeinde zurück zu zahlen.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Hauptamtsleiterin Angelika Fitzgerald per E-Mail: oder telefonisch 07938/9040-20 gerne zur Verfügung.

 

Bauplatzpreise

Können Sie hier abrufen.

 

Jubiläumsrabatt

Privat

 

 Gewerbe 

Rabattaktionen sind nicht mit bestehenden Reduzierungen wie der Kinderermäßigung kombinierbar. Das verpflichtende Baugebot von 5 Jahren (3 Jahre Baubeginn, 2 Jahre Bauzeit) gilt. Wird das verpflichtende Baugebot nicht eingehalten, so ergibt sich automatisch ein Rückkaufrecht für die Gemeinde. Hierbei entstehen 10 % des Kaufpreises als Gebühr. Für genaue vertragliche Vereinbarungen steht Ihnen Hauptamtsleiterin Angelika Fitzgerald per E-Mail: oder telefonisch 07938/9040-20 gerne zur Verfügung.

 

Kinderermäßigung

Der aktuelle Bauplatzpreis wird für jedes minderjährige Kind um 5,00 €/m² reduziert. Dies gilt auch für "nachträglich geborene" Kinder, innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrags, auf entsprechenden Antrag. Die Ermäßigung gilt für maximal zwei Kinder. 

Bitte beachten Sie, dass beim Grundstückskauf mit Jubiläumsrabatt keine Kinderermäßigung gewährt wird.